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Personalblatt Schülerinnen und Schüler (Neuanmeldung)

Obligatorische Schulzeit

Im Kanton Zürich beginnt die Schulpflicht in der Regel mit 4 Jahren. Kinder, die bis zum Stichtag (31. Juli) das 4. Altersjahr vollenden, treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Die Schulpflicht dauert 11 Jahre.

Die öffentliche Volksschule ist kostenlos sowie politisch und konfessionell neutral. Alle Kinder mit Aufenthalt im Kanton Zürich haben das Recht, die Volksschule zu besuchen. Sie umfasst den Kindergarten, die Primarschule und die Sekundarschule.

In der obligatorischen Schulzeit erhalten Kinder und Jugendliche eine Grundbildung, welche ihnen den Zugang zur Berufsbildung oder zu weiterführenden Schulen ermöglicht.

 

Schulanmeldung für Schüler und Schülerinnen

Wenn Sie mit Ihrem Kind / Ihren Kindern nach Unterengstringen ziehen, müssen Sie Ihr Kind / Ihre Kinder bei der Primarschule Unterengstingen mit dem Personalblatt für Schülerinnen und Schüler (Neuanmeldung) anmelden.

Bitten senden Sie das vollständig ausgefüllte Personalblatt an schulverwaltung@unterengstringen.ch oder Primarschule Unterengstringen, Schulverwaltung, Büelstrasse 17, 8103 Unterengstringen. Der Schulleiter wird Ihr Kind / Ihre Kinder den entsprechenden Klassen zuteilen. Sie werden von uns schriftlich informiert.

Den Wegzug melden Sie bei der Klassenlehrperson Ihres Kindes / Ihren Kindern sowie bei der Schulleitung. Zudem muss eine schriftliche Abmeldung mit Angaben des neuen Schulortes und der neuen Wohnadresse bei der Schulverwaltung erfolgen. Die Schulverwaltung macht die Schülerüberweisung an die neue Schule. 

Bei einem Zuzug nach oder Wegzug von Unterengstringen sind Sie verpflichtet sich auf der Gemeindeverwaltung Unterengstingen zu melden.

 

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