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Schulhaus- und Pausenordnung - Regeln für einen ordentlichen Schulbetrieb in und um unsere Schulhäuser

Schulweg

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern.

Die Kinder sollen sich auf dem kürzesten Weg unverzüglich zur Schule und wieder nach Hause begeben. Sie sollen möglichst selbständig und zu Fuss zur Schule kommen. Die Benützung von Fahrrädern für den Schulweg ist vor der vierten Klasse nicht erwünscht. Ebenfalls wird von Rollbrettern und Inline-Skates sowie Heelys auf dem Schulweg dringend abgeraten.


Schulareal

Für Velos und Kickboards stehen Ständer zur Verfügung, welche zu benutzen sind. Während der Schulzeit ist das Benützen von fahrbaren Geräten am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07:30 -16:15 Uhr innerhalb der gelben Markierung, welche die Begrenzung des Schulareals bezeichnet, verboten. Am Mittwoch darf der Pausenplatz ab 12:00 Uhr befahren werden.
Schlitteln ist auf dem ganzen Schulhausareal verboten.

Geländer, Zäune, Bäume und Dächer dürfen nicht erklettert werden.

Mit Schneebällen und dem grossen Fussball dürfen nur auf der Spielwiese und auf dem Pausenplatz vor und hinter dem Gemeindesaal gespielt werden. Die Spielwiese, die Wiese bei der Walze und die Sandgruben sind ausserhalb der Schulzeit bis zum Einnachten zur Benützung frei, sofern diese nicht wegen der Witterung gesperrt sind. In der schulfreien Zeit sind auch die Pausenplätze frei verfügbar.


Schule und Pausen

Die Lehrerschaft organisiert die Pausenaufsicht. Den Anweisungen der Aufsichtsperson(en) ist Folge zu leisten. Der Mittagstisch untersteht der Schulhaus- und Pausenordnung.

Die Kinder tragen ganzjährig Hausschuhe.

Die 10-Uhr-Pause verbringen die Kinder im Freien. Die Pausen dürfen nie in den Gängen verbracht werden. Die Kinder bleiben auf dem Pausenplatz. Ausnahmen bestimmt die Klassenlehrperson.

Die WC-Anlagen dürfen nicht als Spiel- und Aufenthaltsräume benützt werden.

In den Pausen stehen immer die geteerten Plätze zur Verfügung. Das Benützen des übrigen Geländes wird durch die Anzeigetafeln geregelt (grün: offen, rot: gesperrt). Die Grenzen des Pausenareals sind auf dem beiliegenden Plan ersichtlich.

Für Abfälle stehen genügend Abfallbehälter zur Verfügung. PET-Flaschen und Alu-Dosen gehören in spezielle Sammelbehälter.

Auf dem gesamten Schulhausareal gilt Kaugummiverbot.

Während der Schulzeit darf das Handy nicht benutzt werden. Kinder, welche auf Wunsch der Eltern ein Handy mitnehmen, geben dieses bei Schulbeginn der Lehrperson ab. Vor dem Nachhausegehen gibt die Lehrperson das Handy wieder zurück. Kinder, welche an den Mittagstich gehen, bekommen das Handy erst am Nachmittag.

Dokument:
Schulhausordnung__ab_2014.pdf (PDF, 158.07 kB)